Beamt*innen 14.12.2024

Prüfung von Besoldungsmitteilungen

BezügeDienstrechtGehalt
  • Autor*in Fraktion GymWBK im BPR Köln

Zu den Pflichten von Beamt*innen gehört auch die anlassbezogene Überprüfung der Besoldungsmitteilungen – also bei wesentlichen Änderungen, z.B. bei Erhöhung oder Reduzierung der Stundenzahl oder wenn Kinder aus dem Familienzuschlag herausfallen. Eventuell zu Unrecht überwiesene Beträge müssen gemeldet und sowieso zurückgezahlt werden.

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Immerhin: Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung ist eine Pflichtverletzung in dieser Sache nur dann disziplinarwürdig, wenn sie vorsätzlich erfolgt und wenn die Besoldung ganz offensichtlich zu hoch ausgefallen ist. Dies sei in der Regel bei 20% anzunehmen. In allen anderen Fällen muss das zu viel überwiesene Geld zurückgegeben werden, weitere negative Konsequenzen drohen aber nicht.