Die GEW NRW kritisiert den Referentenentwurf zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in einer Stellungnahme. Zentraler Kritikpunkt ist die geplante Einführung von Kern- und Randzeiten, die aus Sicht der GEW zu einer künstlichen Trennung von Bildung und Betreuung führt – und die pädagogische Qualität schwächt. Frühkindliche Bildung muss ganzheitlich und zeitlich unteilbar sein. Zudem befürchten wir eine Absenkung von Qualitätsstandards durch den Einsatz geringer qualifizierten Personals zu Randzeiten, größere Gruppen sowie unklare Qualifikationsanforderungen. Die geplante Finanzierung – etwa bei Kindpauschalen und Alltagshelfer*innen – ist für uns unzureichend und benachteiligt insbesondere kleinere Einrichtungen. Der Entwurf liest sich wie eine frühkindliche Bildung „nach Kassenlage“, die bestehende Chancenungleichheiten weiter verschärft. Positiv zu bewerten ist unter anderem, dass die Regierung die praxisintegrierte Ausbildung für Kinderpfleger*innen ins Gesetz aufnehmen und finanziell stärken will.
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